Eine Verstärkung der Tortur bildete die ziemliche oder härtere Frage , bestehend aus dem „trockenen Zug", dem Aufhängen, wobei ein 30 Kilogramm schweres Gewicht an die Füße gehängt wurde. Damit wurde der Inquisit über eine an der Decke befestigte Rolle gehängt und anschließend geprügelt oder gebrannt.
Siehe unter Folter .
Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.