Zangen, glühende


Zangen, glühende

Brandeisen


1) Besonders üble Täter (Mörder, Räuber, Hexen) wurden zur Strafverstärkung in einem eigenen Schinderkarren , auf dem Missetäter zusätzlichen Qualen unterworfen werden konnten, stehend oder sitzend mit glühenden Zangen, um ein Verbluten zu verhindern, gerissen, gezwickt, geblendet oder kastriert. 2) Mit glühenden Zangen zu zwicken war mancherorts zur Geständniserzwingung, vor allem bei Hexenprozessen, im dritten Grad der Folter üblich. Als Strafverstärkung galt, wenn ein zum Tode Verurteilter auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte mit glühenden Zangen malträtiert wurde. Siehe Folter .



<p>1) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 48.</p> <p>2) Museen für mittelalterliche Rechtsgeschichte, Die Geschichte der Folter. Wien, Seeboden, 2000.<p>


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