Mittelhochdeutsch: weibel = Gerichtsbote, Gerichtsdiener
Althochdeutsch: weibil = Weibel, Gerichtsdiener, Fronbote
Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 26. August 2008.
Althochdeutsch: weibôn = sich hin- und herbewegen
Quelle: Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 28, Leipzig, 1971. Spalten 377 - 382.
1) Gerichtsbote, Gerichtsdiener, Scherge; Unteroffizier (Sergeant).
2) Der Gebrauch des Wortes ist so mannigfach wie die Obliegenheiten des Beamten: Ihm sind bei den mittelalterlichen Landgerichten die vom Amt des Unterrichters abgelösten Funktionen des Botendienstes und der Urteilsvollstreckung übertragen; er ist Herold aber auch Henker, Kassenbote, Gerichtsvollzieher, er kocht für das Gericht, ist Bannwart, als Beisitzer und Gehilfe des Meiers hält er Gericht, ist Pedell, Stimmenzähler bei Mehren, Botendienst und Vollstreckung hat er zunächst auch im Heer, später auch Unteroffiziersrang, weiters ist er Stadtsoldat beziehungsweise Stadtknecht.
Zusammensetzungen: Feldweibel, Freiweibel, Hurenweibel, Festweibel, Gerichtsweibel, Großweibel, Kantonsweibel, Kriegsweibel, Landweibel, Polizeiweibel, Selbweibel, Staatsweibel, Stadtweibel, Unterweibel.
<p>Seiner Verbreitung her ist Weibel vorwiegend Alemannisch, hier gilt es wie in Badischen Orts- und Personennamen (Waibelschwand bei St. Blasien; 1913 im Freiburger Adressbuch: 2 Weibel, 7 Waibel); gleichmäßig in der Schweiz, wie im Elsass, bis in lebende Mundart; seltener im Schwäbischen; darüber hinaus auch in Wörterbüchern, die sich nicht auf den Wortschatz ihrer Heimat beschränken, nur der militärische Gebrauch des 16. Jahrhunderts.</p>
<p>Landschaftlich nicht gebunden ist Weibel für Lateinisch: <em>lictor, viator</em> bei Gelehrten des 16. und 19. Jahrhunderts.</p>
<p><em>Quelle: Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 28, Leipzig, 1971. Spalten 377 - 382.</em></p>
<p>1) Riepl Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 411.</p>
<p>2) Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 28, Leipzig, 1971. Spalten 377 - 382.</p>