In das Wandelbuch wurden alle Delikte eingetragen, die der Rentmeister auf seinen Umritten abzustrafen hatte. Die Wandelbücher wurden in Bayern 1805 (vergleiche Säkularisation) abgeschafft.
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 409.