Folter . Der Angeklagte wurde tage- und nächtelang wach gehalten, indem
man ihm Peitschen- oder Stockhiebe gab oder ihn kitzelte. Dadurch
sollte er mürbe und geständig gemacht werden. Die Psyche litt erheblich
darunter und trieb den Angeklagten in den Wahnsinn, bis er schließlich
alles gestand, was man von ihm verlangte.
<p><a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 26. August 2009.</p>