1) Gerichtsversammlung unter Leitung der Vogtobrigkeit, an der die Vogtholden teilzunehmen haben.
2) Das auf dieser Gerichtsversammlung gewiesene Recht.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 229.