Katalog von todeswürdigen Verbrechen, welche Sache der landesherrlichen Behörden waren (vergleiche Hochgerichtsbarkeit unter Gerichtsbarkeit). Der Viztum, seit dem 15. Jahrhundert der Rentmeister, konnte die Viztumshändel in Geldstrafen wandeln.
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 403.