Erst im spätesten Mittelhochdeutsch nachgewiesen, wo es feminin ist: verhœre, verhœr.
Neuhochdeutsch: verhöre
Quelle: Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 25, Leipzig, 1971. Spalten 579 - 592.
1) Anhören erfragter Antworten.
Nicht gerichtliches Anhören, Audienz, Prüfung, Examen
Besonders und heute wohl ausschließlich wird Verhör für gerichtliches Verhör genommen.
2) Vogtamtsverhör: Verhör beim Gericht des Vogtes.
Siehe auch Examen .
<p>Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 212.</p>
<p>2) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 228.</p>
1) Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 25, Leipzig, 1971. Spalten 579 - 592.