Die Folter war keine Strafe sondern ein Beweismittel und daher im Aufbau des Prozesses vergleichbar dem Zeugenbeweis; ein peinliches Verhör .
Siehe unter Folter .
<p>Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>