Vergleich


Vergleich


In der älteren Sprache nicht nachgewiesen; erst im 17. Jahrhundert vorkommend. Die Bedeutung entwickelt sich gleichmäßig wie die des Zeitworts, indem es ursprünglich die Gleichstellung, Gleichmachung bedeute. Quelle: Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 25, Leipzig, 1971. Spalten 448 - 462.

1) Ausgleich, vergleichende Nebeneinanderstellung. Vergleich hat sich als Zustand, der durch Ausgleichung hervorgebracht ist, in Vergleich, Vertrag, Übereinkommen bis heute erhalten. Gerichtlicher Vergleich: judicialis transactio; „es ist besser ein magerer vergleich als ein fettes urtel", „conventum macilentum praestat pinguiori sententiae" (Stieler, 669). Einen Vergleich mit einem Treffen wegen einer Sache: „pacisci cum aliquo, de re aliqua transigere"; zwischen zwei Streitenden: „conciliare aliquos inter se"; zu einem gütlichen Vergleich kommen: „ad pactionem venire" (Frisch 1, 353). Der Vergleich ist im Gegensatze zu der durch Streit und Prozess herbeigeführten Entscheidung, deren Ausführung durch Zwangsmittel durchgeführt wird, eine freundschaftliche Übereinkunft, daher oft die Benennung gütlicher Vergleich. 2) Vergleiche und Servitute wurden zwischen Nachbarn oder zwischen Herrschaft und Untertan abgeschlossen beziehungsweise vereinbart, um Nutzungsrechte und dergleichen zu regeln, vor allem für Weg-, Brunnen-, Alm- und Weiderechte.


Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg, aus dem Band Hofmark Reichersberg 1777-1792.

<p>1) Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 25, Leipzig, 1971. Spalten 448 - 462.</p> <p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 398.</p>


Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.
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