Verfahren ist der Prozess der Rechtsverwirklichung. Es umfasste im Rahmen des religiösen Weltbildes auch das Eingreifen Gottes und der Heiligen. Das irdische beziehungsweise behördliche Verfahren ist erst spät aufzufinden. Die Reaktion auf eine Missetat, selbst auf Totschlag, war - neben der von der Kirche verhängten Buße - Rache des Verletzten oder seiner Angehörigen, die sich gegen den Täter, anfangs auch gegen die Angehörigen richtete und keine öffentliche Strafe war. In diesem Fall sprechen wir von Privatjustiz. Die Strafjustiz entstand erst im Zuge des Landfriedens.
Siehe Buße, Gerichtsbarkeit, Gottesurteil.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 209.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 153.</p>