Im weiteren Sinne: Das strafbare Unrecht.
Im engeren Sinne bezeichnet Verbrechen die schwerste Art der strafbaren Handlungen (Lateinisch: crime), im Gegensatz zu Vergehen (delictum) und Übertretung (contravention), vergleiche Kriminalität, Unrecht.
Beispiele: Verbrechen in der Jägerei, Verbrechen der beleidigten Majestät, Verbrechenskonkurrenz. Siehe Bruch.
Siehe Verbrecher.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 208.