Turmrecht


Turmrecht

Tuernrecht, Turnrecht


Gebühr, welche der Gefangene für das Einsperren und die Entlassung aus dem Turm (Gefängnis) zu bezahlen und die das Entgelt für die Aufenthaltskosten darstellt.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 186.



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