1) Person, die jemanden tot schlägt: Der Totschläger musste, oft bekleidet mit dem Totenhemd oder dem Büßerhemd, manchmal auch barfuß, mit Kerzen in den Händen, vom Tatort zur Kirche und dann zum Grab gehen, niederknien und um Verzeihung bitten. Zuweilen musste er die Hand des Opfers, die die Verwandten als Leibzeichen für den Prozess aufbewahrt hatten, entgegennehmen und begraben.
2) Gegenstand.
Siehe Ochsenziemer .
<p>Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 182.</p>
<p>Oberösterreichische Weistümer, 2. Teil = Österreichische Weistümer [auch: Weisthümer]. Gesammelt von der Kaiserlichen [später: Österreichischen] Akademie der Wissenschaften. Wien 1956, Band 13. S. 127.</p>
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 153.</p>