1) Früher die Bedrohung eines Angeschuldigten mit der Tortur durch Vorzeigen der Folterwerkzeuge, wodurch der Inquirent das Geständnis zu erzwingen suchte.
Siehe unter Folter .
2) territio verbalis : Folter 1. Grades.
territio realis : Folter 2. Grades.
gelinde Territion : Daumenschrauben anlegen und mit dem Daumenstock angreifen, ohne dem Delinquenten Schmerzen zu verursachen.
<p>1) Meyers großes Konversationslexikon. 4. Auflage, Leipzig und Wien, 1889. Band 15, S. 600.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>