Territio verbalis


Territio verbalis



Am Anfang des  Verhörs stand die gütige Frage , der Befehl des Richters zu gestehen. Erfolgte kein Geständnis, schritt man zur territio verbalis, zum bloßen Schrecken. Der Scharfrichter oder Folterknecht zeigte die Instrumente und erklärte deren Gebrauch. Zusätzlich wurde der Inquisit entkleidet, die Haare wurden abrasiert und es wurde ihm ein Peinkleid (= Marterkittel ) angezogen. Dann wurde er auf die Marterbank gelegt. Wurde wiederum kein Geständnis erzielt, begann die territio realis . Siehe unter Folter .



<p>Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>


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