Territio realis


Territio realis



Man legte dem Delinquenten nach der territio verbalis Daumenschrauben an und griff ihn mit dem Daumenstock an, ohne ihm Schmerzen zu verursachen (= gelinde Territion ). Legte der Delinquent noch immer kein Geständnis ab, wurden die Daumenschrauben angezogen und zur Verschärfung mit einem eisernen Schlüssel oder Hammer auf die Platte geklopft. Stricke um die Handgelenke sollten die Haut durchsegen, Beinschrauben oder spanische Stiefel wurden auf Schienbein und Waden gepresst, spanische Hosenträger angelegt (eiserne Riemen, die die Brust zusammendrücken). Eine Verstärkung bildete die ziemliche oder härtere Frage , bestehend aus dem „trockenen Zug" , dem Aufhängen, wobei ein 30 Kilogramm schweres Gewicht an die Füße gehängt wurde. Damit wurde der Inquisit über eine an der Decke befestigte Rolle gehängt und anschließend geprügelt oder gebrannt. Dazu wurde oftmals eine Folterleiter verwendet, an deren unterer Sprosse die Fußgelenke mit Riemen angebracht wurden. Mittels eines Kolbens oder Rades wurden die Arme an den hinter den Rücken gefesselten Händen über den Kopf hochgezogen. Darauf ließ man den Gefolterten einige Stunden hängen, währenddessen die Peinkommissare essen gingen. Die Folter dauerte in der Regel von Nachmittag bis Mitternacht oder sogar die ganze Nacht. Die schwerste Folter bestand aus Rutenstreichen, dem Brennen mit Schwefelhölzern (die auch unter Fingernägel getrieben und angezündet wurden), dem Abbrennen der noch vorhandenen Haare und dem Bewerfen mit brennendem Schwefel oder Pech. Auch gab es Mundbirnen , Stachelstühle , Einflößen von Heringslake oder Wasser mit Pfeffer et cetera. Der Fantasie waren keine Grenzen gesetzt. Siehe unter Folter .



<p>Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>


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