Ein Sühnevertrag wurde mit Hilfe eines Vermittlers - eines so genannten Schiedsrichters - abgeschlossen, der die Voraussetzungen einer Versöhnung bestimmen musste. Solche Personen wurden unter anderem im Vertrag von Neiße (heute Nysa) aus dem Jahre 1468 genannt, worin man über Sühneleute und Schiedsleute spricht. Siehe auch Sühne .
Wojtucki, Daniel, Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen Flurdenkmalforschung, Sammelband Nummer 32 (NF 17), Schlesische Sühneverträge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Herausgegeben von Rainer H. Schmeissner, Regensburg, 2007. S. 5.