Siehe Ratsprotokolle.
In einigen Städten übte der Stadtrichter die Polizeigewalt im Auftrag des Landesfürsten aus. Siehe auch Marktrichter, Ratsgeschworene, Richter, Gerichtsbarkeit.
<p>In Mühldorf am Inn ist seit 1278 ein Stadtrichter bezeugt, der als Vertreter des Salzburger Erzbischofs an der Spitze der Stadt stand und von 12 Genannten beziehungsweise Geschworenen, den Beisitzern im Stadtgericht, unterstützt wurde.</p>
<p>In Wels (Oberösterreich) nahm der Bürgermeister die Verwaltungsaufgaben wahr, während der Stadtrichter für die innere Sicherheit zuständig war, er wurde alle 2 Jahre von der Bürgerschaft gewählt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstanden ihm ein "Wachtmeister in der Stadt", die "Viertelsmeister", die Wachtmeister in den Vorstädten sowie die gewöhnlichen Wächter. In Wels beaufsitigte der Stadtrichter mit Hilfe von 2 Gerichtsdienern die Jahr- und Wochenmärkte, hatte Gesindel und Falschspieler zu verfolgen, das Brot der Landbäcker und bei Wirten, Händlern und Metzgern Maße und Gewichte zu überprüfen. Auch ein Bettelrichter unterstand dem Stadtrichter. In Wels wurde die Funktion des Stadtrichters 1785 abgescgafft und vom Bürgermeister und 3 Räten (siehe Rat) übernommen.</p>
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 366.