Spiegelstrafen; Strafen, spiegelnde


Spiegelstrafen; Strafen, spiegelnde


Mittelhochdeutsch: spiegel = Spiegel, Ebenbild, Vorbild Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 5. Auflage, Tübingen, 2007. S. 303. Mittelhochdeutsch: strâfe Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 5. Auflage, Tübingen, 2007. S. 311.

1) Spiegeln (spieglen): Sich an den Taidingspunkten spiegeln: Nachdenken, ob man alle Taidingspunkte eingehalten hat. Bestraft werden, damit sich andere daran spiegeln beziehungsweise eine Strafe, an der sich andere spiegeln: Eine Abschreckungsstrafe. 2) Das Prinzip der Spiegelstrafe ist ein uraltes Instrument der Strafgerichtsbarkeit, das kulturunabhängig nahezu in jeder Volksgruppe vorzufinden ist. Selbst in der Bibel wurde bereits das Prinzip der Spiegelstrafe erwähnt „Gleiches soll mit Gleichem vergolten werden", an dem sich auch das israelitische Recht zu orientieren hatte. Dabei geht es darum, denjenigen der eine Straftat begangen hat, durch eine ähnliche Tat zu bestrafen, im Sinne von „Auge um Auge, Zahn um Zahn" (2. Mose 21, 24). In der Antike oder im Mittelalter wurde daher Dieben beispielsweise die Hand abgeschlagen, mit der gestohlen wurde. Tätern, die einen Meineid schwörten, wurde entweder die Zunge abgeschnitten oder die Schwurfinger abgeschlagen, und Vergewaltiger von Jungfrauen wurden entmannt.

Allgemein.

<p>1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 382.</p>

<p>2) Reicher, Gerhard, Spiegelstrafe. 25.10.2008, <a href="http://www.deol.de/articles/1201/1/Spiegelstrafe/Seite1.html" target="_blank">deol.de</a>, eingesehen am 17. August 2009.


Kocher, Gernot, Stichwortsammlung, privat.
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