In der Regensburger Folterkammer befindet sich eine eigenartige Sitzbank für zwei Personen. Diese Sitzbank enthält nur halbseitig - also für eine Person - eine Rückenlehne. Der Platz mit Rückenlehne war für den Arzt oder Bader bestimmt, der Platz ohne Rückenlehne für den Scharfrichter oder Foltermeister - er galt als ehrlos.
Baldauf, Dieter, Die Folter, Eine deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien, 2004. S. 177.