1) Holzpodest, auf welchem z.B. Leute, die Verstöße begangen hatten, "ausgestellt" wurden - eine etwas mildere Strafe als der Pranger, siehe auch Ehrenstrafen.
2) Die Gerichtsstätte einer fürstlichen Eigenherrschaft (im Unterschied zur Hofmark), auf der über liegendes Gut geurteilt werden durfte, auch für: Gericht, siehe auch Landschranne.
3) Unterteilung eines Landgerichts (siehe Pflegegericht unter Gerichtsbarkeit) für die Rechtspflege und Verwaltung, auch Dingstätte genannt. Die Schrannen unterstanden dem Pfleger, manche waren nochmals in "Viertel" beziehungsweise Untergemeinden geteilt.
4) (Meist wöchentlich) Getreidemarkt.
5) Verkaufsstand, Laden.
6) Transportable Holzbank.
7) Raum beziehungsweise Sitzungsplatz für ein Gericht mit Richter und Schöffen, durch Schranken getrennt von den Zuschauern.
8) Stätte erhöhten Friedens.
<p>In München nennt man auch den Getreidemarkt die Schranne. In Wien führt das Stadtgericht und das Gebäude, worin sich dasselbe versammelt, den Namen der Schranne, in einigen Oberdeutschen Gegenden auch die Gerichtsbarkeit, der Gerichtsbezirk.</p>
<p><em>Quelle: J. G. Krünitz, Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858). Online, eingesehen am 18. August 2008.</em></p>
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S.371
<p>1-6) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 347.</p>
<p>7) Fichtinger, Gerlinde, OÖ Forum Volkskultur und OÖ. Volksbildungswerk, (Hg.), Glossar für Heimat- Haus und Familienforschung. Schriftenreihe der Akademie der Volkskultur Nr. 3, Linz, 2003. S. 140.</p>
<p>8) Putzer, Peter, Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch (1757 - 1817). Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, St. Johann - Wien, 1985. S. 91.</p>