1) Als weiteres Strafinstrument der Niedergerichtsbarkeit fand der
Schneller, ein aus dem Mittelalter stammendes Gerät, eine neue
Verwendung bei der Bestrafung der Gotteslästerung. Es handelt sich um
einen Wippgalgen, mit dessen Hilfe herkömmlicherweise unredliche Bäcker
in einem Korb ins Wasser getaucht wurden.
2) Der Schneller findet sich als Strafinstrument in fast allen
deutschen Territorien des 16. und 17. Jahrhunderts. Dabei entwickelte
sich, wie im Herzogtum Bayern, aus der Bäckerschnelle ein universales
Strafinstrument der neuzeitlichen Polizeigesetzgebung, ein Instrument,
das recht unterschiedliche Bezeichnungen hatte.
3) Die Schupfe oder Schnelle werden meist in einem Satz genannt, was
darauf gründet, das beide Strafinstrumente mit Wasser zu tun haben und
in ihrer Ausführung kaum unterscheidbar sind.
4) Vorrichtung (eine Art Wippgalgen) zum Untertauchen eines Verurteilten im Wasser.
<p>1) Heydenreuter, Reinhard, Kriminalgeschichte Bayerns. Pustet, Regensburg, 2003. S. 231.</p>
<p>2) Heydenreuter, Reinhard, Kriminalgeschichte Bayerns. Pustet, Regensburg, 2003. S. 232.</p>
<p>3) Knott, Sebastian, Bei der Ehre gepackt!, Die Ehrenstrafe in Bayern seit 1700. Pustet, Regensburg, 2006. S. 87, 88.</p>
<p>4) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 345.</p>