Schinderkarren


Schinderkarren

Luderkarren


1) Karren, mit dem der Abdecker verendete Tiere abtransportierte, gelegentlich auch Verurteilte zum Richtplatz brachte. 2) Besonders üble Täter (Mörder, Räuber, Hexen) wurden zur Strafverstärkung in einem eigenen Schinderkarren, auf dem Missetäter zusätzlichen Qualen unterworfen werden konnten, stehend oder sitzend mit glühenden Zangen, um ein Verbluten zu verhindern, gerissen, gezwickt, geblendet oder kastriert. Mit diesem Karren wurden anschließend auch die Toten weggebracht.



<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 342.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 48.</p>


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