Schiedsgericht


Schiedsgericht



Eine außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit stehende Entscheidungsstelle. Im 13. Jahrhundert erscheint es im heutigen Süddeutschland. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Parteien dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen. Das Verfahren ist formlos.



Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 522.


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