Rädern


Rädern

Radebrechen

Spätmittelhochdeutsch (< 14. Jahrhundert): reder(e)n = rädern Quelle: Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 663. Mittelhochdeutsch: rade-brechen = aufs Rad flechten. Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 5. Auflage, Tübingen, 2007. S. 259. Mittelniederdeutsch: radebraken = radebrechen Mittelniederländisch: radebraken Quelle: Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 663.

1) Radebrechen: Eine Hinrichtungsart, das Rädern, bei der dem Verbrecher (mit einem Rad) die Gliedmaßen gebrochen wurden, worauf er in die Speichen des Rades geflochten wurde. 2) Gemeinsam mit Hängen, Einspannen in den Stock, Stehen am Pranger gehörte Rädern zu den unehrlichen Strafen; die ehrliche Strafe war das Enthaupten. 3) Todesstrafe für Mörder und Räuber, meistens Männer. Zunächst wurde dem nackten Verurteilten die Knochen zerschlagen, dazu legte man ihn auf den Rücken und befestigte ihn mit ausgestreckten Gliedmaßen am Boden. Der Scharfrichter brach ihm mit wuchtigen Schlägen mittels eines Wagenrades mit vorgeschriebener Speichenanzahl die Knochen. Unter die Gelenke wurden zur Verschärfung Hölzer mit scharfen Kanten (Krammen, Krippen, Brechel) gelegt. Um die Wucht zu erhöhen erhielt das Rad an einer Stelle eine eiserne Kante. Vorerst sollten nur die Knochen gebrochen werden. Als Gnade wurde es betrachtet, wenn der Scharfrichter zuerst auf Hals- oder Herzgegend zielte, um ihn gleich zu töten. Im Regelfall sollte der Festgespannte die Schläge überleben und erst am Rad sterben. Im Anschluss wurde der geschundene Körper auf ein Rad gelegt und die gebrochenen Glieder in die Speichen eingeflochten. Das Rad wurde auf einen Stock oder Pfahl gesteckt und der Verurteilte somit Wind und Tieren ausgesetzt; manchmal zündete man darunter einen Scheiterhaufen an oder warf das Rad ins Feuer. Hinrichtungsort war der Galgenplatz. Der Geräderte durfte nicht begraben werden. Siehe Rad , Richtrad .

Das Rädern gilt als germanische Todesstrafe, doch ist seine Herkunft eher im Orient zu suchen (ins Germanische übernommen aus der griechischen Radfolter, die später abgelöst wurde durch andere Folterungsarten). <P><i>Quelle: Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 663.</i></p>


<p>1) Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 663.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 110.</p> <p>3) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 202-204.</p>


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