Rad


Rad

Richtrad


1) Todesstrafe - entweder durch Brechen des Rückgrates oder der Körperglieder; wurde als Rädern bezeichnet und bereits im Frühmittelalter bezeugt. 2) Ursprünglich als Richtrad verwendet zum Rädern (Brechen der Glieder) des am Boden liegenden Malefikanten, der anschließend tot oder sterbend in das Rad, das mit einem Pfahl aufgerichtet wurde, geflochten wurde. Als Abschreckung ließ man den Leichnahm ausgestellt, den Vögel zum Fraß - „vogelfrei". Siehe auch Richtrad .



<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 466.</p> <p>2) Putzer, Peter, Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch (1757 - 1817). Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, St. Johann - Wien, 1985. S. 90.</p>


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