1) Um die Zeit während eines Beibscheides bis zur nächsten Verhandlung ohne weitere Zwischenfälle zu garantieren, wurde meist ein so genannter Peenfall festgesetzt, das heißt, im Falle von Auseinandersetzungen bis zur endgültigen Urteilsfindung war eine Art Bewährungsstrafe zu zahlen, die meist ziemlich hoch war.
2) Die bei nochmaligem Vorkommen fällige Strafzahlung.
„der Penfall beträgt 10 ungarische Gulden" Ein ungarische Gulden enspricht 420 Pfennigen. Das Gericht setzt Penfälle, und nur diese, häufig in ungarischen Gulden fest.
Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg 1612-1792.
2) Schiller, Elisabeth, Von armen Sündern und bösen Buben, Das Hofgericht Kremsmünster im 16. Jahrhundert, Eine mikrohistorische Studie. 21. Band, Linz, 2008. S. 203.
1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.