Ehrenstrafe . Der Mund soll offen gehalten werden und den Angeklagten bloßstellen, indem ihm der Speichen aus dem Mund herausläuft und er nicht mehr richtig sprechen kann.
<p><a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>