Mundsperre


Mundsperre



Ehrenstrafe . Der Mund soll offen gehalten werden und den Angeklagten bloßstellen, indem ihm der Speichen aus dem Mund herausläuft und er nicht mehr richtig sprechen kann.



<p><a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>


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