1) Bei Hexenprozessen wurde dem Delinquenten unter anderem ein an einem Tag gewebtes, genähtes und geweihtes Peinkleid ohne Knöpfe übergezogen, um jedes Versteck für einen teuflichen Dämon zu vermeiden.
2) territio verbalis : zum bloßen Schrecken. Der Scharfrichter oder Folterknecht zeigte die Instrumente und erklärte deren Gebrauch. Zusätzlich wurde der Inquisit entkleidet, die Haare wurden abrasiert und es wurde ihm ein Peinkleid (= Marterkittel) angezogen.
3) Bei Frauen meist eine kleine Schürze mit einem Brustteil.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 24.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>
<p>3) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160.</p>