Übertragung der Niedergerichtsbarkeit (siehe unter Gerichtsbarkeit) an den von den Bürgern gewählten Bürgermeister (siehe auch Stadt-, Marktrichter, Richter) und Rat.
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 248.