1) Missetat, Verbrechen.
2) In der frühen Neuzeit: (schwere) Verbrechen, die unter die Hochgerichtsbarkeit (siehe unter Gerichtsbarkeit) fielen.
Andere Bezeichnung für Hochgerichtsbarkeit selbst.
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 246.