Als Folter zweiten Grades wurde eine Folterleiter verwendet, an deren unterer Sprosse die Fußgelenke angebracht wurden. Zusätzlich wurde ein 30 Kilogramm schweres Gewicht an die Füße gehängt. Mittels eines Kolbens oder Rades wurden die Arme an den hinter den Rücken gefesselten Händen über den Kopf hochgezogen. Darauf ließ man den Gefolterten einige Stunden hängen, währenddessen die Peinkommissare essen gingen.
Dieses Foltermittel wurde in verschiedenster Weise variiert: etwa als bloßes Spannen und Strecken auf der Leiter oder Folterbank; als Ziehen des Rückens über eine Walze, die mit Spitzen versehen war und als gespickter Hase bezeichnet wurde.
Siehe unter Folter .
Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.