1) Leibesstrafe ist die am körperlichen Leib eines Menschen vollzogene Strafe. Sie ist seit dem Altertum bekannt. Im Frühmittelalter erscheint sie gegenüber dem Kompositionensystem selten. Vom Hochmittelalter an gewinnt sie erhebliches Gewicht, doch verstümmelnde Strafen werden gegen Ende des 18. Jahrhunderts nicht mehr angewandt. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird auch die Prügelstrafe beseitigt.
2) Nägel durch die Glieder treiben , Peitsche , brandmarken , Beinschraube , Sankt Elms-Gürtel , Ohren abschneiden , schneiden , Schwefel auf Körper anbrennen , Birne , Glieder abschlagen , rädern , Brustkrallen , Augen ausstechen , Mundbirne , Säge .
Allgemein.
<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 333.</p>
<p>2) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>