Landschranne
Begriff
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Landschranne
Synonym
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Etymologie
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Erklärung
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Gerichtsplatz des Hofrichters, im Allgemeinen nur für das herzogliche Landgericht (siehe unter Gerichtsbarkeit) gebraucht. Siehe Schranne.
Verbreitung
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Primärquelle
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Sekundärquelle
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Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 228.
mündliche Überlieferung
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Notizen / Kommentar
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