Landrichter


Landrichter



1) Richter an einem Landgericht. 2) In Österreich das höchste Amt, das einem Bauern übertragen werden konnte. Der Landrichter hatte beim jährlichen Landgericht, bei Beurkundungen, Besichtigungen, wichtigen Kaufhandlungen et cetera mitzuwirken.



Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 228.


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