Ketzerei, Közerei


Ketzerei, Közerei


Mittelhochdeutsch: ketzer Mittelniederdeutsch: ketter Nach der manichäischen Sekte der Katharer (zu griechisch: katharós = rein) Mittellatein: Cathari, italienisch: Gazari. Quelle: Kluge, Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. erweiterte Auflage, Berlin, New York, 1999. S. 439.

In Anknüpfung an alte Vorstellungen eines dämonischen Menschen sah man in Missetätern den vom Teufel Besessenen, der zugleich das Gegenstück zum heiligen Menschen war. Ihren schärfsten Ausdruck fand diese Vorstellung in dem „Antichristen" als dem Sohn des Teufels, in dem dieser die letzte Epoche vor dem Jüngsten Tag einleiten sollte. Die Angst der Menschen vor diesem Ereignis führte dazu, jeden ihrer Zeitgenossen, der als böse angesehen wurde, als Antichristen aufzufassen. Auch viele Ketzer und Sittenlose bezeichnete man als „ministri antichristi". Ein solcher, vom Teufel besessener Mensch war rettungslos verloren. Zum Zeitpunkt des Todes ergriff der Teufel seine Seele und zieht sie in die Hölle hinab; bereits noch zu Lebzeiten hat der Teufel von ihm Besitz ergriffen. Die Exkommunikation stellte als feierlichen Bann die Verdammung fest, der Betroffene war aus jeder Gemeinschaft der Menschen - auch im Reich Gottes - ausgeschlossen, er gehörte dem Reich der Finsternis an. Bis in das 14. Jahrhundert verweigerte man häufig dem zum Tod verurteilten Sünder vor der Hinrichtung die Sterbesakramente, um diese Ausschließung auch vor der himmlichen Gemeinschaft auszudrücken. Ein kirchliches Begräbnis gewährte man meist nur Enthaupteten, die anderen verfaulten am Galgen oder am Rad oder wurden zerstückelt, gesotten, verbrannt, jedenfalls nicht in geweihter Erde bestattet, was lange Zeit ewige Verdammung bedeutete.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 299.

Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 110, 112.


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