Kerze, brennende


Kerze, brennende


Mittelhochdeutsch: kerze. Althochdeutsch: charza, kerza. Quelle: Folz, Jürgen, Schülerduden, Wortgeschichte, Herkunft und Entwicklung des deutschen Wortschatzes. Bibliographisches Institut Mannheim/Wien/Zürich, Dudenverlag, 1987. S. 269. Mittelhochdeutsch: brennen, zu Mittelhochdeutsch: brinnen. Althochdeutsch: brennan, zu Althochdeutsch: brinnan = brennen, leuchten und eigentlich (auf)wallen, quellen (nach der Bewegung der züngelnden Flammen). Quelle: Folz, Jürgen, Schülerduden, Wortgeschichte, Herkunft und Entwicklung des deutschen Wortschatzes. Bibliographisches Institut Mannheim/Wien/Zürich, Dudenverlag, 1987. S. 162.

1) Begingen ledige Weibspersonen mit unvermögenden Männern Ehebruch , so wurde der Mann bei Wasser und Brot eingesperrt (meist 14 Tage) und hatte drei Sonntage während des Gottesdienstes vor der Kirche mit entblößten Armen zu stehen, eine Rute und eine brennende Kerze haltend. Vermögende Männer zahlten 100 Pfund Pfennige und mussten ein Mal vor die Kirche. Zweiter Ehebruch: 7 Jahre Landesverweis; dritter Ehebruch: Schwerthinrichtung (fast nie exekutiert). 2) Ein Bauer aus Hirtlhof (Gemeinde Bad Zell) wurde wegen Ehebruchs an das Kreuz gestellt, in der rechten Hand eine brennende Kerze, in der linken eine Rute. Außerdem wurde er aus dem Landgericht ausgewiesen. 3) In der geheimen Instruktion zur Durchführung der Theresiana war vorgesehen, dass in der Folterkammer ein Kruzifix und ein mit drei Kerzen versehener Leuchter bereitstehen mussten. 4) Kirchenbann: Symbolisches Auslöschen brennender Kerzen. 5) Der Totschläger musste, oft bekleidet mit dem Totenhemd oder dem Büßerhemd, manchmal auch barfuß, mit Kerzen in den Händen, vom Tatort zur Kirche und dann zum Grab gehen, niederknien und um Verzeihung bitten. Zuweilen musste er die Hand des Opfers, die die Verwandten als Leibzeichen für den Prozess aufbewahrt hatten, entgegennehmen und begraben. 6) Im Zweikampf wurde, sofern es ein Gottesurteil war, auch die unblutige Kreuz- oder Kerzenprobe angewandt. Derjenige, der in Kreuzeshaltung die brennende Kerze länger halten konnte, beziehungsweise dessen Taufkerze länger brannte, hatte gewonnen. 7) Eine aus dem Fett oder Finger eines ungeborenen Kindes bereitete Kerze, die angeblich solange sie brennt Diebe und Räuber vor der Entdeckung schützt, sie unsichtbar macht und die Beraubten in tiefen Schlaf versetzt, ein Aberglaube der zur Ermordung schwangerer Frauen führte. 8) Diebe tauchten die Finger ungeborener Kinder in Wachs, um Diebeskerzen herzustellen, die ihnen bei der nächtlichen Tat Licht spenden, sie selbst aber unsichtbar machen sollten. Schwarze Kerze: Bei Schandstrafen ( Ehebruch , Hexerei ).

Oberösterreich, Regensburg.

Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg 1612-1792.

<p>2) Stelzmüller, Lambert, Schmidt, Alois, Heimatbuch Bad Zell. Bad Zell, 1985. S. 70-74.</p> <p>3) Baldauf, Dieter, Die Folter, Eine deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien, 2004. S. 177.</p> <p>4) Dinzelbacher, Peter, Sachwörterbuch der Mediävistik. Verlag Alfred Kröner, Stuttgart, 1992. S. 425.</p> <p>5) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 153.</p> <p>6) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 31.</p> <p>7) Meyers großes Konversationslexikon. 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. Band 4, S. 884.</p> <p>8) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 100.</p>


1) Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.
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