1.) Der Hund ist ein Gerichtssymbol, ist sehr oft Ersatztier für den Löwen und Symbol der Hochgerichtsbarkeit (siehe unter Gerichtsbarkeit). Er kann auch als Symbol der Öffentlichkeit der Verhandlung angesehen werden und vom 14. bis ins 17. Jahrhundert wurden Tiere (Hunde, Pferde, Rinder) vom Scharfrichter getötet, wenn sie einen Schaden verursacht haben. Sie wurden gehängt, ertränkt, verbrannt, erwürgt oder lebendig begraben. Häufig wurde der Sodomit und das gebrauchte Tier gemeinsam am Scheiterhaufen verbrannt.
2.a) Als Mittel der Begehung einer Straftat.
b) Bei der Zauberei und Hexerei.
c) Als Aufspürer von Diebstahl und Dieben.
3.) Hundetragen (Schandstrafe): Verspottende Wirkung für zänkische Frauen hatte auch das Tragen eines schweren Steines, in Form eines Hundes, siehe Lasterstein.
4.) Ungepriegelter Hund: Ein Vergehen, siehe Hund, ungepriegelter.
5.) Ein Scharfrichter musste viele Tätigkeiten können, vor allem das Enthaupten, dessen Beherrschung ausdrücklich bei einer Bewerbung nachgewiesen werden musste. Es gehörte Körperkraft und beachtliches Geschick dazu, den Kopf des Verurteilten aus freier Hand zwischen zwei Halswirbeln hindurch mit einem Streich vom Rumpf zu trennen, noch dazu wo eine Dehnung des Oberkörpers erforderlich war, um gehörig ausholen zu können, wodurch ein genaues Zielen erschwert wurde. Es bedurfte deshalb eines intensiven Trainings. Hierzu taugliche Objekte waren Tiere, vor allem Kälber und Hunde, auch an aufgesteckten Kohlköpfen konnte der Hieb geübt werden.
<p>4.) Verhörsprotokolle des Stifts Reichersberg 1612-1792.</p>
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 136/66.</p>
<p>2.) Deutsches Rechtswörterbuch. Band 6, Weimar, 1961-1972. Spalten 60-62.</p>
<p>3.) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 214.</p>
<p>5.) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 182.</p>
<p>Kocher, Gernot, Stichwortsammlung privat.</p>
<p>Fußl, Peter, Transkriptionen aus Originalquellen.</p>