Alte Hofmarkgerechtigkeit: Recht auf die Niedergerichtsbarkeit (siehe unter Gerichtsbarkeit) nur über die Hofmarksbauern, nicht über alle grundhörigen Bauern, siehe auch einschichtiger Hof.
Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 182.