Hexenprozess


Hexenprozess


Neulatein: processus contra sagas = Prozess gegen Hexen Mittelhochdeutsch: hecse, hesse = Hexe Althochdeutsch: hāzus (10. Jahrhundert), hāzissa, hagzussa = Unholdin, Furie, Hexe Westgermanisch: *hagatusjō, *hagatusi = Hexe Mittelhochdeutsch: process = Erlass, gerichtliche Entscheidung (14. Jahrhundert) Mittellatein: processus = Rechtshandlung, gerichtliches Vorgehen, Vorgehen; zu Latein: processus = Fortgang, Fortschreiten, von Latein: procedere = vorwärtsgehen, vorrücken, vortreten; zu Latein: pro = vor; Latein: cedere = gehen, treten Quelle: Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 11. August 2009.

1) Prozess gegen eine Hexe (1641). Seit etwa 1430 werden die Hexen bis zur Aufklärung des 18. Jahrhunderts systematisch verfolgt. 2) Den Anfang von Hexenglauben und Hexenwahn bildet der bis in pagane Frühzeiten in allen Sozialordnungen zurückreichende Glaube an übernatürliche Wirkungen in Schädigungs- und Bevorteilungsabsicht, die vom Menschen durch den Beistand von Dämonen - durch die Beschwörung übernatürlicher Kräfte - ausgelöst werden könnten. Diese Vorstellung fand sogar im Mosaischen Recht eine Abstützung; dort wurde die Zauberei mit der Strafe der Steinigung belegt. Die frühmittelalterliche Kirche dagegen begnügte sich vorerst mit Bußen und kirchlichen Strafen. Die verhängnisvolle Wende trat ein, als mit dem paganen Zauberer- und Hexenbegriff der Vorwurf der Ketzerei, der Häresie, verbunden wurde. Die Hexerei wurde jetzt als Verbrechen aufgefasst, das vier objektive strafbare Tatbestände umfasste: Gotteslästerung, Sodomie, Zauberei, Kuppelei beziehungsweise Ehebruch bei Verheirateten. Es entwickelte sich zu Zeiten des durchbrechenden Hexenwahnes geradezu zu einem „Modeverbrechen", das einen Generaltatbestand umfasste. Zum Durchbruch des Hexenwahnes hat die staatliche und kirchliche Gesetzgebung beigetragen: Seit dem späten Mittelalter verfolgte das weltliche Recht das Zaubereiverbrechen; die päpstliche Inquisition hatte daneben Prozessgrundsätze entwickelt, die den nun verstärkt durchgeführten Hexenverfahren zu Grunde lagen. Siehe auch: Hexerei , Magie , Zauberei , Zauber , Schwarze Künste , Hexe .



<p>1) Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch. Online, 1995. Eingesehen am 11. August 2009.</p> <p>2) Seger, Otto, Putzer, Peter, Hexenprozesse in Liechtenstein und das Salzburger Rechtsgutachten von 1682. Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, St. Johann im Pongau, Wien, 1987. S. 40.</p>


<p><a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/michi/no-landesmuseum/gerichtsbucher-malefitzbuech-no-landesmuseum/RG_1228_klein.jpg/view" target="_blank">Link 1</a></p> <p><a href="http://www.imareal.oeaw.ac.at:8080/RechtsAltertuemer/content/michi/no-landesmuseum/gerichtsbucher-malefitzbuech-no-landesmuseum-1/RG_1229_klein.jpg/view" target="_blank">Link 2</a></p>
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