Leibesstrafe . Der Verurteilte wurde so festgebunden, dass das abzuschlagende Glied über einem Holzblock ruhte. Dann wurde der Finger, die Hand, der Unterarm, der Oberarm, der Fuß, der Schenkel, das Bein mit einer Axt, einem Schwert oder einer Säge abgetrennt.
<p><a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 27. August 2009.</p>