1) Rechtssymbol für den Inhaber des Gerichts, vergleiche Stabhalter .
2) Wurde am Schluss eines Strafverfahrens über den Angeklagten ein Todesurteil verhängt, brach der Richter seinen Stab und warf ihn dem Verurteilten vor die Füße. Diese Handlung erkennen wir in unseren Redewendungen den Stab über jemanden brechen, mit jemanden brechen, in die Brüche gehen, ein gebrochenes Verhältnis zu jemanden haben sowie jemanden einen Vorwurf machen.
<p>Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 661 (Glossar).</p>
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 366.</p>
<p>2) Gold, Carl A., Das Mittelalter in seinen Redewendungen. <a href="http://www.mittelalter-redewendungen.ch" target="_blank">Online</a>, eingesehen am 11. August 2009.</p>
<p>Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz 1957. S. 68.</p>