Gerichtsschreiber


Gerichtsschreiber



1) Sehr wichtig für das Funktionieren des Gerichtes war der Gerichtsschreiber. Er trat nach außen wenig in Erscheinung, aber er hatte alle Protokolle zu führen und die Originalurkunden auszufertigen. Er verdiente gewöhnlich recht gut, besser jedenfalls als der Richter, sein Vorgesetzter. War das Gericht größer, so hatte der Gerichtsschreiber mehrere Mitarbeiter, die so genannten "Schreiber". Die Burschen, die sich auf das Amt des Schreibers und später womöglich Gerichtsschreibers vorbereiteten und also als eine Art Schreiberlehrling bei einem Gerichtsschreiber angestellt waren, nannte man "Schreibereidiener". Sie mussten sich in die mühsamen Schreibdienste erst allmählich einarbeiten, ihre noch ungelenken Schriften finden sich vor allem in Korpeibüchern, Registern und anderen weniger wichtigen Arbeiten.



<p>1) Mahlknecht, Bruno, Von großen und kleinen Übeltätern, Hundert "Fälle und "Geschichten" aus Südtiroler Gerichtsakten des 16. Jahrhunderts. Innsbruck, 2005. S. 15/16.</p> <p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 148.</p>


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