Gerichtsherr


Gerichtsherr



Inhaber der Gerichtsgewalt, hier insbesondere der Niedergerichtsbarkeit (siehe unter Gerichtsbarkeit), wie sie auf dem Land vor allem Hofmarksherren innehatten.



Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 148.


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