1) Straftaten und deren Ahnungen wurden in den Gerichtsbüchern (später Verhörprotokollen) festgehalten.
2) Siehe auch Briefprotokolle; gehören zum ältesten Kernbestand der Landgerichte in Altbayern und wurden seit dem 14. Jahrhundert geführt. Neben den Landgerichten führten auch Städte und Märkte sowie Hofmarken Gerichts- beziehungsweise Verhörbücher, in Städten und Märkten auch Ratsprotokolle genannt. In die Gerichtsbücher trug der Gerichtsschreiber die Klagen, Fragen, Antworten, Rede und Gegenrede ein, alle für den Prozessverlauf wichtigen Verfügungen; Urteilsvorschläge und das Urteil selbst. Kontrollinstanz für das Führen der gerichtsbücher war der Rentmeister, siehe auch Wandelbuch.
1+2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004, S. 63/148.