1) Gefangenenhaus, in dem die bereits überführten Täter sitzen müssen, zwar hinter einem vergitterten Fenster, aber von der Straße leicht zu sehen.
Siehe auch Arbeitshaus, Amtshaus, Kastel, Kerker, Kefet, Keffit.
<p>1) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 42.</p>
<p>Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz 1957. S. 80.</p>