Möglichst weites Ausspreizen der Beine, Zusammenschrauben von Brettern, die als Beinschienen gewirkt haben und zusätzlich Zusammenziehen der gespreizten Knie mit dem Stricke. Verstärkung durch „scharfe Binden" die die Knie fest zusammenziehen. Zwei, drei oder Vier Stunden seien die Opfer in dieser Folter verblieben, gelegentlich länger. Siehe auch Folter .
Seger, Otto, Putzer, Peter, Hexenprozesse in Liechtenstein und das Salzburger Rechtsgutachten von 1682. Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, St. Johann im Pongau, Wien, 1987. S. 104.