= Haus, welches von den Gemeindelasten befreit ist und gegenüber dem Stadt- beziehungsweise Marktgericht Immunität besitzt.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 235 f.