Eine Verstärkung der Folter bildete die ziemliche oder härtere Frage, bestehend aus dem „trockenen Zug" , dem Aufhängen, wobei ein 30 Kilogramm schweres Gewicht an die Füße gehängt wurde. Damit wurde der Inquisit über eine an der Decke befestigte Rolle gehängt und anschließend geprügelt oder gebrannt.
<p>Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>